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3.05.2023

Das Mahnwesen

Nach Anlage der Akte setzt die eigentliche, auf den schnellstmöglichen und kostengünstigsten Forderungseinzug ausgerichtete Inkassosachbearbeitung ein. Die Zielrichtung der Inkassotätigkeit ist damit umschrieben. Inkasso besteht aus Psychologie, Taktik und Beharrlichkeit. Es gilt, Kontakt zum Schuldner zu gewinnen, mit ihm ins Gespräch zu kommen, um seine finanziellen Möglichkeiten zu erkennen und geeignete Ratenzahlungsvereinbarungen zu treffen. Der Sachbearbeiter hat erfolgversprechende Maßnahmen zu ergreifen, muss jedoch stets den ausbleibenden Erfolg einkalkulieren. Er darf deshalb also nicht bereits am Anfang mit dem Telefoninkasso beginnen. Aufgrund dessen wird regelmäßig der Grundsatz angewandt, vom mildesten Mittel zum schärfsten Mittel zu greifen, um den Schuldner zu verhaften und zur Bezahlung der Forderung zu bringen.
Eine dem Schuldner gegenüber harte Vorgehensweise ist selbstverständlich, es sind aber Ausnahmen denkbar. Dieser Grundsatz trägt kostenmäßig auch der im Rahmen des Verzugsschadens zu beachtenden Zahlungspflicht des Kunden Rechnung.
Datenauswertung:
Der Forderungseinzug beginnt mit der Auswertung der übermittelten Schuldnerdaten und einem Vergleich der über diesen Schuldner oder andere Schuldner aus demselben Umfeld bereits vorliegenden Daten (Link). Ermittlungen oder die Einholung von Auskünften bei der SCHUFA sind nicht ungewöhnlich. Auf dieser Grundlage erfolgt die Gestaltung der Mahnungen. Der Inhalt der Mahnschreiben richtet sich einerseits nach der Art der Forderung: notleidend, tituliert, mehrfach erfolglos vollstreckt, oder als zunächst aussichtslos archiviert. Daraus folgende Hinweise an den Schuldner auf mögliche, auch kostenmäßige Folgen, enthalten zwar bereits eine schnelle Wirkung. Entscheidender kommt es jedoch darauf an, den Schuldner persönlich auf seine Situation anzusprechen, um ihn zu einer Reaktion mit dem Ziel der vollständigen Bezahlung der Forderung zu veranlassen.
Der Schuldner erhält regelmäßig als erstes eine schriftliche Zahlungsaufforderung, die gleichzeitig als verzugsbegründendes Schreiben ihm gegenüber gestaltet ist. Inhaltlich findet sich zumindest in der ersten Zahlungsaufforderung die Darlegung des rechtlichen Anspruchs, sei es durch Bezugnahme auf Rechnungen, bereits erteilte Abrechnungen oder gerichtliche und vollstreckbare Titel, sowie eine Forderungsaufstellung einschließlich der inzwischen hinzugekommenen Inkassokosten.
Nebenforderungen:
Die genaue betragsmäßige Darlegung von Haupt- und Nebenforderungen bietet sich auch dann an, wenn bereits Teilzahlungen geleistet wurden; im übrigen aber beschränken sich weitere Zahlungsaufforderungen nur auf die Benennung des Gläubigers oder Auftraggebers und der Höhe der offenen Gesamtforderung.
Zur Art und Weise des anwaltlichen Vorgehens lassen sich wegen der Vielfalt der Möglichkeiten keine allgemein gültigen Aussagen treffen. Hier kommt es auf die spätere Zwangsvollstreckung samt Taschenpfändung an, worin ein Erfolgsrezept und zugleich ein vor zahlungsunwilligen Kunden schützendes Know-how steht. Ob bereits die erste Zahlungsaufforderung nicht nur auf die Bezahlung der gesamten Forderung gerichtet ist, oder ob der Schuldner auch zur Zahlung eines Teilbetrages aufgefordert wird, ob Ratenzahlungsvorschläge seitens des Schuldners erbeten, oder ob bereits konkrete Raten zur Tilgung der Forderung vom Anwalt angeboten werden, hängt einerseits von den vertraglich vereinbarten Bedingungen der Verträge ab, und beruht andererseits auf den Einschätzungen der Inkassoanwälte. Bei nachfolgenden Zahlungsaufforderungen werden solche Vorschläge häufiger angenommen.
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